Privatpraxis für Osteopathische Medizin

 

 

Alle Behandlungen werden nach dem

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

 

Die Behandlungskosten werden in aller Regel von

privaten Vollversicherungen,

der Beihilfe,

der Heilfürsorge oder von

privaten Zusatzversicherungen übernommen. 

Techniker Krankenkasse (TK) erstattet seit 1. Januar 2012 bis max. 80% der Kosten für osteopathische Behandlungen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen!

 

Vor jeder Behandlung werden Sie natürlich über die zu erwartenden Kosten informiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese jederzeit gerne.

 



 

Downloads (PDF):

 

 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (allgemein)

 

GebüH (Beihilfe)

 

GebüH (Post B)

 

GebüH (Heilfürsorge)