Alle Behandlungen werden nach dem
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Behandlungskosten werden in aller Regel von
privaten Vollversicherungen,
der Beihilfe,
der Heilfürsorge oder von
privaten Zusatzversicherungen übernommen.
Techniker Krankenkasse (TK) erstattet seit 1. Januar 2012 bis max. 80% der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen!
Vor jeder Behandlung werden Sie natürlich über die zu erwartenden Kosten informiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese jederzeit gerne.
Downloads (PDF):
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (allgemein)
GebüH (Beihilfe)
GebüH (Post B)
GebüH (Heilfürsorge)